Im Schuljahr 2016/2017 startet die Realschule Lichtenau mit neuen Konzepten. Die zukünftige Jahrgangsstufe 5 nimmt den Unterricht im Ganztag auf. Das heißt, die Kinder haben dreimal in der Woche Nachmittagsunterricht. Im Zuge dieser Umstellung wird auch die Stundenlänge verändert. Bisher hatte eine Unterrichtsstunde einen Umfang von 45 Minuten, zukünftig werden die Kinder und Jugendlichen 60 Minuten pro Unterrichtsstunde unterrichtet. Während die Umstellung auf den Ganztag im nächsten Schuljahr ausschließlich die Jahrgangsstufe 5 betrifft, sind von der Stundenveränderung alle Kinder und Jugendlichen im Schulzentrum betroffen, also auch die Jahrgänge 6 bis 10 sowie der Jahrgang 10 der Archenholdschule.

Der Unterrichtsbeginn bleibt bei 08.05 Uhr, der Vormittagsunterricht endet um 13.20 Uhr und der offizielle Nachmittagsunterricht um 15.10 Uhr, bzw. 16 Uhr beim Besuch einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft.

Einen Überblick verschafft Ihnen folgender Plan:

Std.

Zeit

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

1.

8.05 - 9.05

 

 

 

 

 

2.

9.10 - 10.10

 

 

 

 

 

Große Pause (10.10 – 10.35)

3.

10.35 - 11.35

 

 

 

 

 

Pause (11.35 – 11.45)

4.

11.45 - 12.45

 

 

 

 

 

LZ

12.50 – 13.20

*

*

*

*

*

Mittagspause (13.20 – 14.10)

5.

14.10 – 15.10

 

 

 

 

 

6.

 

15.15 – 16.00

freiwillige

AG

 

freiwillige

AG

freiwillige

AG

 

* In dieser halbe Unterrichtsstunde haben die Kinder im Ganztag eine Lernzeit für Übungsaufgaben anstelle von Hausaufgaben. Die Kinder und Jugendlichen der Halbtagsklassen haben halbstündigen Fachunterricht. Die Zeiten sind genau berechnet, so dass alle Schülerinnen und Schüler die ihnen zustehenden Unterrichtszeiten erhalten.

Ein weiteres Konzept findet erstmalig Anwendung. Bisher mussten Kinder, die die Erprobungsstufe der Realschule nicht erfolgreich abschließen konnten, an einer Schule angemeldet werden, die den Hauptschulbildungsgang beinhaltet. Das waren in früheren Zeiten vornehmlich die Hauptschulen. Leider gibt es in erreichbarer Nähe keine Hauptschulen mehr. Die Sekundarschulen und Gesamtschulen sind üblicherweise im Jahrgang 7 voll besetzt, so dass sie keine weiteren Kinder mehr aufnehmen können. Das Schulgesetz in NRW beinhaltet seit vergangenem Sommer eine Rechtsvorschrift, die den Realschulen ermöglicht, auf Antrag diese Kinder innerhalb der Klassen im Bildungsgang Hauptschule weiter zu unterrichten. Diese Kinder erhalten dann eine zusätzliche Förderung, schreiben die Klassenarbeiten auf einer leichteren Niveaustufe und können bis zum Ende der Klassenstufe 9 bei entsprechenden Leistungen wieder in den Bildungsgang der Realschule zurückwechseln. So können Schülerinnen und Schüler in ihrem vertrauten Klassenverband verbleiben.

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