Im August 2014

Liebe Erziehungsberechtigte,

ganz herzlich willkommen heiße ich noch einmal die Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 sowie unserer Neuzugänge in den anderen Jahrgangsstufen.

Information zur Schulsituation

Wir beginnen unser neues Schuljahr mit insgesamt 350 Kindern und 26 Kolleginnen und Kollegen. Die Kinder werden in 13 Klassen unterrichtet.

Zum 01.08.2014 wurde unsere langjährige Kollegin Frau Kulualp in den Ruhestand versetzt. Wir danken ihr für 41 Jahre Einsatz an dieser Schule und wünschen ihr alles Gute.

Leider haben wir keine Ersatzkraft bekommen, da wir einen leichten Überhang an Lehrerstunden hatten. Lediglich 4 Stunden sind uns genehmigt worden, die Frau Bunte – Kollegin an der Archenholdhauptschule – übernehmen wird. Durch Umverteilung von Stunden ist für Ausgleich in den Fächern Kunst und Textiles Gestalten gesorgt.

Frau Woltering-Meermeier ist weiterhin mit einigen Stunden an die Hauptschule abgeordnet. Im Gegenzug ist Frau Bartsch mit einigen Stunden von der Hauptschule an unsere Schule abgeordnet. So kann der Unterricht in den unterschiedlichen Fächern an beiden Schulen gewährleistet werden.

Frau Daldrup wird aus gesundheitlichen Gründen erst später ihren Dienst aufnehmen. Die Stunden werden durch Mehrarbeit anderer Fachlehrer sowie Stundenkürzungen in den Geschichtsklassen auf eine Stunde aufgefangen.

Aufgrund der Reduzierung der Lehrergesamt-stundenzahl sowie der Reduzierung der Schülerzahlen im Jahrgang 8 sahen wir uns gezwungen, die Hauptfachkurse aufzuheben und die Kinder zukünftig in ihren Klassen zu unterrichten.

In diesem Schuljahr bieten wir folgende Arbeitsgemeinschaften an: Technik, Mofa, Hauswirtschaft, Mindstorms- und Rechtskunde-AG. Letztere ist ausschließlich für den Jahrgang 10 vorgesehen und wird von Herrn Rechtsanwalt Fust geleitet. Zusätzlich können wir im Rahmen von „Kultur und Schule“ die AG Trommeln sowie Zumba anbieten.

Weitere Angebote, wie z. B. Kochen, Spanisch, Textiles Gestalten und Musik, können am Nachmittag bei dem Verein zur Übermittagsbetreuung wahrgenommen werden. Die Kurse werden von geschultem Fachpersonal geleitet.

Im Bereich der Förderung bieten wir im 1. Schulhalbjahr die LRS-Förderung zunächst im Jahrgang 6 an, der Jahrgang 5 bekommt im 2. Halbjahr LRS-Förderunterricht. In den drei Hauptfächern bieten wir Förderstunden für die Jahrgänge 5 und 6 an. Die jeweiligen Fachkolleginnen und –kollegen werden die Kinder entsprechend ihrem Förderbedarf einteilen. Während der Förderunterricht für den Jahrgang 6 sofort beginnen kann, müssen im Jahrgang 5 erst Überprüfungen stattfinden, so dass der Förderunterricht erst in der dritten vollen Woche beginnen wird.

Epochalunterricht

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass epochal unterrichtete Fächer versetzungs-relevant sind. Erhält ein Kind im ersten Halbjahr eine mangelhafte Leistung im epochal unterrichteten Fach auf dem Zeugnis, so erscheint diese Note auch auf dem Schuljahresendzeugnis des zweiten Halb-jahres. Diese Note hat dann direkte Auswirkung auf die Versetzung des Kindes.

Für die Klassenstufe 5 ist dies noch nicht ausschlaggebend, da die Kinder im Regelfall automatisch versetzt werden. Ab der Klassenstufe 6 kann eine nicht ausreichende Leistung im epochal unterrichteten Fach aus dem ersten Halbjahr durchaus über die Versetzung entscheiden.

60 Jahre Realschule Lichtenau

Am 23.05.2014 durften wir unser 60jähriges Bestehen feierlich begehen. Dazu wurde im Vorfeld intensiv gearbeitet und ein Festakt sowie ein Schulfest vorbereitet. Viele helfende Hände waren vonnöten, besonders am Tag der Feierlichkeiten. Das Vorbereitungsgremium (die Fördervereinsvorsitzende Frau Reck sowie der Schulpflegschaftsvorsitzende Herr Köhler und von Seiten des Kollegiums Frau Krämer, Frau Daldrup, Frau Fuhrmann und Frau Künsting) hat die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, dass dieser Tag als großer Erfolg zu verbuchen ist. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön! Dank sei aber auch Ihnen und Ihren Kinder gesagt, die rund um das Jubiläum intensiv mitgeholfen haben. Nur mit dieser Hilfe ist es möglich, eine Feier wirklich zu einem Fest werden zu lassen.

Der Förderverein konnte nach der Abrechnung ein stolzes Plus in den Büchern verzeichnen.

Informationen zur Schulformdiskussion

Seit Einführung der Schulform Sekundarschule im Land NRW werden auch hier vor Ort Diskussionen um den Standort geführt. So gab es in den vergangenen Jahren eine Flut von unterschiedlichsten Informationen, die durchaus zu Verwirrung und Fehlinformationen geführt haben. Fakt ist, dass die Kinder, die an der Realschule Lichtenau angemeldet werden, auch ihren Abschluss an der Realschule machen werden. Für das nächste Schuljahr (2015/16) wird es ein Anmeldeverfahren für die Realschule geben. So viel Planungssicherheit können wir allen Eltern geben.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so setzen Sie sich gern mit der Schulverwaltung der Stadt Lichtenau oder aber auch mit der Schulleitung der Realschule in Verbindung.

Engagement der Eltern in Gremien

Eltern, die neue Ideen zur Gestaltung des Schullebens haben, bisherige Gestaltungen in Frage stellen oder sich einfach nur für die Entwicklung unserer Schule interessieren, sind herzlich eingeladen, sich in die Schul-pflegschaft und in die Schulkonferenz wählen zu lassen. Nehmen Sie Ihre Möglichkeiten zur Mitgestaltung wahr!

Häufig kursieren falsche Informationen unter der Schüler- und Elternschaft. Um Miss-verständnisse und Fehlinformationen zu vermeiden, informieren Sie sich bei Fragen bitte direkt im Sekretariat. Geht es um Entscheidungen unseres höchsten Schul-gremiums, der Schulkonferenz, so können Sie sich auch bei dem Schulpflegschafts-vorsitzenden oder den jeweiligen Klassen-pflegschaftsvorsitzenden erkundigen.

Die für das Schuljahr 2014/15 gültige Besetzung der Gremien wird nach den Wahlen auf unserer Schulhomepage bekannt gegeben.

Homepage

Termine und Aktivitäten an unserer Schule sowie weitere Informationen können Sie über www.realschule-lichtenau.de in Erfahrung bringen.

Schulbegleitheft

Auch in diesem Jahr sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, das eingeführte Schulbegleitheft käuflich zu erwerben.

Dieses Heft enthält neben den Stundenplan-vordrucken ein Wochenkalendarium zum Eintragen der Hausaufgaben sowie die Schulordnung und weitere wichtige Regelungen und Informationen rund um unsere Schule. Ein besonders wichtiger Punkt sind die Hinweise an Sie als Erziehungs-berechtigte. Regelverstöße werden auf den entsprechend vorbereiteten Seiten (ab S. 105) vermerkt und können weiterhin eine Zeugnisbemerkung zur Folge haben.

Die Kolleginnen und Kollegen werden also den Schulbegleiter weiterhin zur Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten nutzen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich zu Beginn des Schuljahres einmal ausführlich den Schulbegleiter ansehen, mit Ihrem Kind besprechen und die Kenntnisnahme dokumentieren. (S. 3, S. 9, S. 11, S. 16,         S. 133). Der Schulbegleiter beinhaltet zum Beispiel eine Benutzerordnung für die Computer bzw. für die Computerräume. Die Kenntnisnahme der Regelungen und etwaiger Konsequenzen bei Nichtbeachtung ist von Ihnen gleich zu Beginn abzuzeichnen. Insbesondere für Informatikschüler kann eine Missachtung zu weitreichenden Konsequenzen - bis zu dauerhaftem Unterrichtsausschluss - führen.

Zudem müssen Sie regelmäßig nach Einträgen von schulischer Seite sehen. Dieses dokumentieren Sie bitte durch Ihre Unterschrift im Wochenkalendarium (Hausaufgabenteil) des Schulbegleiters.

Aber auch Sie können den Schulbegleiter nutzen, um Informationen an die Klassen-leitung und/oder die Fachlehrer zu geben. So sind beispielsweise Entschuldigungsvordrucke, zur einfachen Handhabung bei Erkrankung oder Verhinderung Ihres Kindes, eingebunden (ab S. 121).

Zudem haben wir die Rubrik „Kenntnisnahme schulischer Anschreiben“ mit aufgenommen (S. 132). Das heißt, dass Sie auf den meisten Schreiben keine Rückantwortabschnitte mehr finden werden, sondern Ihre Kenntnisnahme bitte im Schulbegleiter dokumentieren.

Dank der finanziellen Unterstützung durch unseren Kooperationspartner Barmer GEK Paderborn, Menüplan Voss, Küting-Sander und die Firma Mietra ist dieser umfangreiche Schulbegleiter für 3,- € von allen Schülerinnen und Schülern zu erwerben. Bitte geben Sie Ihren Kindern den Betrag innerhalb der ersten Schulwoche mit.

Die Kinder müssen dieses Heft immer bei sich haben. Sollte dies nicht der Fall sein, Seiten mit Informationen herausgerissen werden oder das Heft verloren gegangen sein, so muss ein neues Heft zum Preis von 5,- € gekauft werden. Bitte erklären Sie Ihrem Kind noch einmal die Bedeutung des Schulbegleitheftes und weisen Sie auf den pfleglichen Umgang hin!

Einhaltung von Regeln

Ich bitte Sie als Eltern in diesem Zusammen-hang gleich, Ihre Kinder auf die Einhaltung aller Regeln sowie den pfleglichen Umgang mit schulischem Material bzw. schulischen Einrichtungsgegenständen hinzuweisen.

Weiterhin möchte ich Sie auch bitten, die von der Schule verteilten Lehrbücher mit Buchumschlägen - jedoch nicht mit Klebefolie - zu versehen. Wir sind verpflichtet, Bücher möglichst häufig an Schüler auszugeben und sind somit auf pfleglichen Umgang angewiesen.

Vielen Dank.

Besonders möchte ich noch einmal auf die Regelung zum Gebrauch von Handys/ Smartphones, MP3-Playern und ähnlichen elektronischen Geräten hinweisen (S. 115).

Kopiergeld

Unterricht lediglich mit Unterstützung eines Schulbuches abzuhalten, ist häufig unzureichend. So werden zusätzlich auch Kopien an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Diese werden anteilig auf den jährlich zu leistenden Elternbeitrag angerechnet. Wir bitten Sie, innerhalb der ersten Schultage Ihrem Kind 3,- € für diese Kopien mitzugeben.

Abmeldung bei Krankheit

Erkrankte Kinder melden Sie bitte bis spätestens 09.00 Uhr telefonisch am ersten Krankheitstag unter Angabe der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat ab. Fehlt ein Kind längere Zeit unentschuldigt, so steht die Schule in der Pflicht, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Bitte nutzen Sie die entsprechenden Vordrucke im Schulbegleitheft (ab S. 121), um der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung zukommen zu lassen.

Für Krankmeldungen direkt vor oder nach den Ferien gibt es besondere Bestimmungen. Nach Erlasslage muss ein ärztliches Attest die Krankheit bestätigen. Das Fehlen ist erst dann entschuldigt.

Pflicht, versäumte Aufgaben nachzuholen

Während einer Krankheit versäumte Aufgaben müssen von den Kindern in einem angemessenen Zeitrahmen, abhängig von der Länge des Ausfalls, nachgearbeitet werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind sich erkundigt und Aufgaben nachholt, um nicht in einer Klassenarbeit aufgrund des Ausfalls benachteiligt zu sein.

Antrag auf Beurlaubung

Sollten Sie einen Arzt-, Zahnarzt- oder Kieferorthopädentermin für Ihr Kind verein-baren, so legen Sie ihn bitte nach Möglichkeit auf den Nachmittag. Sollte dennoch der Schul-betrieb betroffen sein, so beantragen Sie bitte rechtzeitig, spätestens 3 Tage vor dem Termin, die Freistellung vom Unterricht bei der jeweiligen Klassenleitung. Das gleiche gilt bei privaten Terminen.

Hinweis: Unterrichtsfrei wird nicht erteilt für Kinder am Montag nach der Konfirmations-feier, sofern nicht ein Dankgottesdienst ansteht. Unterrichtsfrei gibt es ebenfalls nicht für die Geschwisterkinder der Kommunion-kinder, es sei denn, sie dienen im Gottesdienst. Anschließend besteht für die Kinder selbstverständlich Unterrichtspflicht. Für die Teilnahme an Schützenfestfrühstücken wird grundsätzlich kein Unterrichtsfrei gewährt, lediglich für die in Spielmannszügen tätigen Kinder, allerdings in erster Linie für das Fest im eigenen Ort, nicht für alle Feste in den umliegenden Ortschaften.

Sekretariat

Das Sekretariat ist für die Belange der Realschule dienstags und freitags von 07.00 – 13.00 Uhr sowie mittwochs von 10.00 – 13.30 Uhr geöffnet. Montags und donnerstags steht Frau Piepenbrock nur in Ausnahmefällen für die Belange der Realschule zur Verfügung. Krankmeldungen Ihrer Kinder können Sie an allen Tagen, möglichst ab 07.15 Uhr, telefonisch unter der Nummer des Schulzentrums (05295/528) vornehmen. Im Bedarfsfalle nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter. Denken Sie bitte an die genauen Angaben des Namens Ihres Kindes, der besuchten Schule, der Klasse sowie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Krankmeldungen können nur durch Sie als Erziehungsberechtigte erfolgen. Einen Anruf des erkrankten Kindes, wie es in der Vergangenheit öfter vorkam, können wir nicht akzeptieren.

Auch für weitere Informationen oder Fragen steht Frau Piepenbrock täglich über die Sekretariatsnummer zur Verfügung.

Anschaffung von Taschenrechnern

In der Klassenstufe 8 wird wieder zentral durch die Mathematiklehrer der Kauf von Taschen-rechnern organisiert. So wird gewährleistet, dass alle Kinder den gleichen Rechner vor sich haben und keine Benachteiligungen entstehen können. Auch im Hinblick auf die Abschluss-prüfungen ist dies von Bedeutung.

Bewegliche Ferientage

Durch den Erlass des Kultusministeriums stehen allen Schulen des Landes NRW im Schuljahr 2014/2015 nur drei bewegliche Ferientage zu. Wie im letzten Schuljahr liegt Fronleichnam relativ kurz vor den Sommerferien, so dass sich im Übergang zum Wochenende an dieser Stelle nicht unbedingt ein Brückentag anbietet. Das höchste Gremium der Schule, die Schulkonferenz, hat für die Realschule Lichtenau die beweglichen Ferientage wie folgt festgelegt:

1.) 16. Februar 2015 (Rosenmontag)

2.) 17. Februar 2015 (Veilchendienstag)

3.) 15. Mai 2015 (Tag nach Himmelfahrt)

Ferien

Herbst: Mo, 06.10. – Sa, 18.10.2014

Weihnachten: Mo, 22.12.14 – Di, 06.01.2015

Ostern: Mo, 30.03. – Sa, 11.04.2015

Pfingsten: Di, 26.05.2015

Sommer: Mo, 29.06. – Di, 11.08.2015

Diese Termine sowie weitere wichtige schulrelevante Termine finden Sie im Monatskalendarium des Schulbegleithefts oder auf unserer Homepage.

Sportzeug

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder mindestens einmal pro Woche das Sportzeug wechseln und regelmäßig Waschzeug mitbringen, damit sich die Kinder nach dem Sportunterricht frisch machen können und der Rest des Schultages angenehm verlaufen kann.

Förderverein

Im Dezember 2009 wurde der Förderverein der Realschule Lichtenau gegründet. Es wäre schön, wenn auch Sie diesen Verein zu Gunsten aller Schülerinnen und Schüler durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen könnten. Anmeldeunterlagen erhalten Sie durch die jeweilige Klassenleitung, über unsere Homepage sowie im Sekretariat. Bisher erfolgte Unterstützungen betrafen z. B. das Schulfest, die Schulfahrt, die Durchführung des Kompetenzfeststellungsverfahrens für den Jahrgang 9 und viele „kleinere Projekte“.

schulengel.de

Unser Förderverein hat eine Idee aufgegriffen, um unsere Schule finanziell zu unterstützen.

Bei einem Onlinekauf der Partnershops dieser Aktion „Schulengel“ über www.schulengel.de bekommt „schulengel.de“ eine Dankeschön-Prämie, von der wiederum der Förderverein einen Teil erhält. Wenn Sie zukünftig also etwas online kaufen, so wäre es schön, wenn Sie diesen Kauf über „schulengel.de“ tätigen würden.

Steuergruppe

Um eine gezielte Weiterentwicklung des Unterrichts und der Schule allgemein zu gewährleisten, gibt es an jeder Schule eine feste Steuergruppe.

Diese Arbeit wurde vorrangig vom Kollegium übernommen. Sollte, unabhängig von der Schulpflegschaft, Interesse an der Mitarbeit bestehen, so melden Sie sich bitte über das Sekretariat bei unserem Steuergruppen-vorsitzenden Herrn Fredersdorf. Über unsere Sitzungstermine erhalten Sie auf unserer Homepage weitere Informationen.

An-/Abmeldung vom Religionsunterricht

Immer wieder kommen Schülerinnen oder Schüler mitten im Schuljahr zu den Religionslehrkräften und bitten um An- oder Abmeldung vom Religionsunterricht. Einer-seits, da sich eine Note in diesem Fach positiv bei einer Bewerbung auswirken könnte. Andererseits will man so eine schlechte Note vermeiden. Ich weise darauf hin, dass diese Meldungen bitte bis spätestens zwei Wochen vor Ende eines Halbjahres zum nächsten Halbjahr vorliegen müssen.

Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket

Wie Ihnen sicher bereits bekannt ist, können Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz beziehen, das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen. So können die Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen, Lern-förderung, Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten sowie die Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit zum Teil übernommen werden. Eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bietet Ihnen unsere Schulsozialarbeiterin Frau Hüllen. Sie erreichen Frau Hüllen im Schulzentrum unter der Telefonnummer:

05295 9976722

oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches Schuljahr und eine gute Zusammenarbeit im Schuljahr 2014/2015.

 

Mit freundlichen Grüßen

A. Stollberg

Rektorin

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