Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

morgen finden wieder Streiks im öffentlichen Nahverkehr statt. Unabhängig davon wird selbstverständlich Unterricht vor Ort stattfinden. Ihre Kinder sind verpflichtet daran teilzunehmen.

 

„Die Teilnahme am Unterricht richtet sich nach § 43 Schulgesetz. Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs und daraus eventuell resultierenden Beeinträchtigungen besteht die Schulpflicht auch weiterhin (vorhersehbarer Grund). Weitere Informationen finden Sie im Erlass zur Teilnahme am Unterricht.“ (Schulministerium)

 

Ob die Fahrten Ihres Kindes vom Streik betroffen sind, entnehmen Sie bitte der beigefügten Liste mit den BVO-Fahrten, die morgen nach Annahme der BVO stattfinden. In diesem Fall tragen Sie ggf. durch Bildung von Fahrgemeinschaften dafür Sorge, dass Ihr Kind auf anderem Wege zur Schule kommt.

 

 

 

Weitere Infos zu dem Streik können Sie den Internetseiten fahr mit (www.fahr-mit.de) und des NPH (www.nph.de) entnehmen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andrea Stollberg

Schulleitung

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