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Realschule Plus

Was bedeutet Realschule Plus? Wir unterrichten nicht nur Kinder mit Realschulbefähigung, sondern auch Kinder mit Hauptschulbefähigung. Diese bereiten wir ab Klasse 7 gezielt auf den Ersten Erweiterten Schulabschluss vor.


Die Veränderung der Schullandschaft in den letzten Jahrzehnten führte im Jahre 2015 im 12. Schuländerungsrecht zu einer Erweiterung des Schulgesetzes um den §132c. Dieser ermöglicht ab Jahrgang 7 die Beschulung von hauptschulbefähigten Kindern und Jugendlichen in ihrem gewohnten Umfeld. Die Kinder verbleiben in Klasse 7 im Klassenverband, wechseln aber den Bildungsgang und werden nach den Richtlinien für die Hauptschule unterrichtet und auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gezielt vorbereitet. Je nach individueller Entwicklung ist auch er Mittlere Schulabschluss möglich.

Ab der Klassenstufe 7 werden die Schülerinnen und Schüler, die dem Bildungsgang Hauptschule zugeteilt sind, im Klassenverband zieldifferent nach den Richtlinien der Hauptschule unterrichtet. Dazu erhalten sie bei gleichbleibenden Themen Unterrichts- und Übungsmaterial auf dem entsprechenden Niveau und schreiben angepasste Klassenarbeiten.

Ab Klassenstufe 8 werden die Schülerinnen und Schüler in den Hauptfächern üblicherweise klassenübergreifend in äußerer Differenzierung unterrichtet.
Die individuelle Lernentwicklung wird regelmäßig in den Zeugniskonferenzen überprüft, um ggf. einen Wechsel des Bildungsgangs anzuraten. Die Rückmeldungen erfolgen im Rahmen einer differenzierten Schullaufbahnberatung. Wenn die Eltern einen Wechsel des Bildungsgangs wünschen, können sie diesen schriftlich beantragen.


Zu den Besonderheiten im Hauptschulbildungsgang gehören das Fach Arbeitslehre ab Klassenstufe 7 und eine zusätzliche Deutschstunde im Jahrgang 9.


Ein letztmaliger Wechsel vom Hauptschul- in den Realschulbildungsgang ist am Ende der Klassenstufe 9 möglich. Ein Wechsel vom Realschul- in den Hauptschulbildungsgang ist nur bis zum Ende der Klassenstufe 8 möglich. Einmal die Klasse 9 begonnen, ist ein Bildungsgang laut Erlasslage nicht mehr möglich.